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Zulässige Schiefstellung des Treibradsatzes
im Urmaß ...................... 0,4 mm
im Betriebsgrenzmaß ..... 1,0 mm
Zwischen rechter und linker Lokseite zulässiger Unterschied
der Abstände der Kuppelradsätze von dem Treibradsatz
im Urmaß ...................... 0,4 mm
im Betriebsgrenzmaß ..... 1,0 mm
Zulässiger Unterschied der Abstände zweier benachbarter
gekuppelter Radsätze gegenüber dem Nennmaß
im Urmaß ...................... 0,4 mm
im Betriebsgrenzmaß ..... 1,0 mm